Rechtsprechung
BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 14 Abs. 1, § 21 Abs. 3; EStDV § 7 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2
Voraussetzungen der Betriebsaufgabe bei parzellenweiser Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - Simons & Moll-Simons
EStG 1977 § 14 Abs. 1, § 21 Abs. 3; EStG 1969 § 4 Abs. 1; EStDV 1977 § 7 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsaufgabe - Wesentliche Grundlagen - Parzellenweise Verpachtung - Erklärung des Steuerpflichtigen - Hoferbe - Rechtsnachfolger - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes durch den Rechtsnachfolger erfordert eine zweifelsfreie und unmißverständliche Erklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Papierfundstellen
- BFHE 152, 62
- BB 1988, 616
- BStBl II 1988, 260
Wird zitiert von ... (131) Neu Zitiert selbst (20)
- BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Die Erfassung der Pachteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung allein stellt nach der Überzeugung des Senats nicht außer Zweifel (vgl. auch Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, zur äußeren Erkennbarkeit des Entnahmewillens), daß der Steuerpflichtige tatsächlich eine außerbetriebliche Nutzung des bisherigen Betriebes und damit die endgültige Aufgabe will.Allerdings hat der erkennende Senat im Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 zum Entnahmewillen bei einer Nutzungsänderung ausgeführt: "Alle an eine Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen müssen notwendig eintreten, ohne daß es darauf ankommt, ob der Wille und das Bewußtsein des Steuerpflichtigen auch alle diese Rechtsfolgen, insbesondere die Rechtsfolge der Gewinnverwirklichung mitumfaßt." Das gilt auch für den Fall, daß der Steuerpflichtige auf andere Weise äußerlich sichtbar macht, daß er das Wirtschaftsgut nicht mehr wie bisher zur Erzielung betrieblicher Einkünfte einsetzen, sondern privat verwenden, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen will.
Doch setzt das unabhängig von den Vorstellungen über die einkommensteuerrechtlichen Gewinnauswirkungen voraus, daß der Wille des Steuerpflichtigen unmißverständlich zum Ausdruck kommt (Urteil in BFHE 143, 335, 339, BStBl II 1985, 395, 397).
- BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Auch bei der Abgabe dieser Erklärungen war der Vater des Klägers steuerlich beraten (vgl. zur Bedeutung der Beratung bei der entsprechenden Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft das BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).Ebenso konnte eine Erklärung des Inhalts nicht sinnvoll und gewollt sein, zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (September 1976) ein "angebliches" Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen (vgl. Urteil in BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364, 366).
- BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S
Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb verpachtet, so kann der Verpächter wählen, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i. S. des § 14 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandeln und damit die Gegenstände seines Betriebes in sein Privatvermögen überführt, oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303; vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124, und vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, 383).Die entsprechende Betriebsaufgabeerklärung ist jederzeit während der Dauer der Verpachtung möglich (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1984 I R 45/78, nicht veröffentlicht, und weiter in BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303).
- BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Für die Übertragung dieses Gedankens auf den vorliegenden Fall spricht, daß die Betriebsaufgabe als ein Entnahmevorgang eigener Art, nämlich als eine Totalentnahme zu werten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, 534, BStBl II 1984, 474, 478, und Beschluß des Großen Senats vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (vgl. zur Beweislast bei einer Entnahme das BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679). - BFH, 27.02.1985 - I R 235/80
Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Schon das spricht dagegen, in diesem Schreiben zugleich die Erklärung zu sehen, der Kläger selbst gebe eine erst mit dem Zugang beim FA wirksame Betriebsaufgabeerklärung ab (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456). - BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81
Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Für die Übertragung dieses Gedankens auf den vorliegenden Fall spricht, daß die Betriebsaufgabe als ein Entnahmevorgang eigener Art, nämlich als eine Totalentnahme zu werten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, 534, BStBl II 1984, 474, 478, und Beschluß des Großen Senats vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79
Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Dieses Verhalten läßt keinen Entnahmewillen erkennen (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, 230, BStBl II 1983, 459, 462, 463). - BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Daran gemessen hatte das vorhandene lebende und tote Inventar keine wesentliche Bedeutung mehr (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 208). - BFH, 24.06.1981 - I R 45/78
Auszug aus BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Die entsprechende Betriebsaufgabeerklärung ist jederzeit während der Dauer der Verpachtung möglich (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1984 I R 45/78, nicht veröffentlicht, und weiter in BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303). - BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77
Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen …
- BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78
Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe
- BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
- BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81
Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung
- BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77
Zur Auflösung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach Beendigung …
- BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84
Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen …
- BFH, 19.01.1983 - I R 84/79
Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve
- BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von …
- BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84
Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach …
- BFH, 04.11.1965 - IV 236/65
- FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17
Steuerbarkeit eines Veräußerungs-/Entnahmegewinns in Ansehung von veräußertem …
Dies möge der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260 anders gesehen haben, geht dieser nämlich davon aus, dass die parzellenweise Verpachtung der bisher selbst bewirtschafteten Ländereien aus Rechtsgründen jedenfalls dann keine Betriebsaufgabe darstellt, wenn die wesentlichen Grundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in ihrer bisherigen Funktion erhalten bleiben.Dort heißt es: "Ist die parzellenweise Verpachtung des Betriebes vor Veröffentlichung des [BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260] im BStBl erfolgt, so soll nach einem Beschluss der ESt-Referenten des Bundes und der Länder das BFH-Urteil nicht dazu führen, dass Betriebe, die nach der alten Verwaltungsauffassung mangels Abgabe einer Fortführungserklärung bei der parzellenweisen Verpachtung als aufgegeben zu behandeln waren, nachträglich wieder zu bestehenden Betrieben werden.
Mit dieser Verfügung wolle die Finanzverwaltung zwar dem Umstand Rechnung tragen, dass sie mit ihrem Erlass vom 17.12.1965 noch die Ansicht vertreten hatte, dass die parzellenweise Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zueiner Betriebsaufgabe führe, der BFH diese Auffassung in seinem Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260, so indes nicht geteilt habe.
Fehlt die Entnahme- bzw. Aufgabeerklärung ist solange von Betriebsvermögen auszugehen, wie dies rechtlich möglich ist (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260).
Auch die Rechtsnachfolgerin von Herrn J. V., Frau S., die den landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb nach § 6 Abs. 3 EStG unter Aufrechterhaltung der sachlichen Zurechnung der Grundstücke zum Betriebsvermögen nach dessen Tod am 08.05.1977 fortgeführt hat und auf die das Recht zur Erklärung einer Betriebsaufgabe übergegangen ist (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260;… Kube in Kirchhof/Seer, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2020, § 13 EStG Rz. 36), hat keine Entnahme- oder Betriebsaufgabeerklärung abgegeben.
Diese Erklärung lässt aber nicht erkennen, ob der Steuerpflichtige auch wirklich die Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ziehen will (also im Jahr 1980 auch die stillen Reserven versteuern will etc.; so auch BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260 in einem insoweit weitgehend vergleichbaren Fall).
Aus diesem Grunde ist zu verlangen, dass neben der Erklärung einer bestimmten Einkunftsart noch weitere Umstände hinzutreten, die auf einen Aufgabewillen schließen lassen (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260;… BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088; FG Münster, Urteil vom 26.04.2018, 6 K 4135/14 F, EFG 2018, 1362 Tz. 79).
Denn nach Ansicht des erkennenden Senats konnte sich - von den bereits unter II. 1. genannten Fallkonstellationen einer bereits tatsächlich erfolgten Aufgabegewinnbesteuerung abgesehen - ab der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260) kein konkret-individuelles Vertrauen mehr dahingehend bilden, dass aus der Betriebsvermögenseigenschaft der parzellenweise verpachteten Grundstücke in der Zukunft nicht die rechtlich zutreffenden Konsequenzen gezogen werden.
- BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13
Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe …
Im Fall des Beginns der parzellenweisen Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) werde dieser nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht infolge der genannten BFH-Entscheidung wieder zu einem bestehenden Betrieb, wenn nach bisheriger Verwaltungsauffassung infolge der parzellenweisen Verpachtung von einer Betriebsaufgabe auszugehen sei.Das BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 greife nicht, da die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke der M nicht an verschiedene Pächter (parzellenweise Verpachtung), sondern nur an den Kläger zu 1. verpachtet worden seien.
Sollten sich Anhaltspunkte für die Annahme einer von den Klägern behaupteten parzellenweisen Verpachtung ergeben, müsste dies keine Zerschlagung des Betriebs zur Folge haben (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 2007, 1640).
Dass M im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 hätte Vertrauensschutz beanspruchen können, ist nicht ersichtlich, nachdem die Beteiligten bis zum Ergehen jenes Urteils nicht von einer Betriebsaufgabe und deshalb auch nicht von Privatvermögen ausgegangen sind.
Im Fall einer --auch parzellenweisen-- Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFHE 225, 334, BStBl II 2009, 902, und --für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb-- BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Für die Annahme der Fortführung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann es genügen, dass die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens, der Wirtschaftsgebäude und der Hofstelle verpachtet sind, während das lebende und tote Inventar schon im Hinblick auf die normale Dauer von Landpachtverträgen veräußert wird (näher BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Eine Wiederaufnahme sei objektiv nicht mehr möglich gewesen, nachdem er wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert und den eigenbetrieblich genutzten Grundstücksanteil auf 10 Jahre fest verpachtet habe (…BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77 - 78/90, BFH/NV 1992, 659;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Die Betriebsunterbrechung in beiden Gestaltungen setzt die Absicht voraus, den Betrieb künftig wiederaufzunehmen (BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278).
Dem Verpächter muß objektiv die Möglichkeit verbleiben, den 'vorübergehend' eingestellten Betrieb als solchen wiederaufzunehmen und fortzuführen (…vgl. BFH/NV 1992, 227, 228; BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft
Eine solche Willensäußerung wäre nämlich dem FA gegenüber abzugeben gewesen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter Nr. 4 Abs. 2).a) Der Verpächter eines landwirtschaftlichen Betriebes kann wählen, ob er die Verpachtung des Betriebes i. S. des § 14 Abs. 1 EStG behandeln oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Dauer der Verpachtung fortführen will, es sei denn, die wesentlichen Betriebsgrundlagen würden anläßlich der Verpachtung so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden könnten (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
b) Etwas anderes folgt auch nicht daraus, daß es sich bei dem ererbten Betrieb nicht um einen vom Erblasser selbst bewirtschafteten, sondern um einen von ihm verpachteten, aber nicht aufgegebenen Betrieb handelt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
In diesem Fall kann der Rechtsnachfolger wählen, ob er das erworbene Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen oder den ererbten Betrieb aufgeben will (BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen - wie z. B. im Betrieb des Klägers zu 1., über die der erkennende Senat nicht zu entscheiden hat - hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn wie hier die maßgeblichen Grundlagen des Betriebes in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden und so die Zweckbestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1990, 86).
Die Betriebsfortführung muß der Betriebsinhaber nicht für die eigene Person planen; es reicht aus, daß die Absicht von einem Gesamt- oder einem Einzelrechtsnachfolger verwirklicht werden soll (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5 a).
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Voraussetzung für eine Betriebsunterbrechung (einschließlich der vorübergehenden Betriebsverpachtung) ist, daß die Absicht besteht, den Betrieb künftig wieder aufzunehmen (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Der BFH hat im Zusammenhang mit der Betriebsverpachtung in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Betriebsverpachtung aus Nachweisgründen als bloße Betriebsunterbrechung behandelt wird, solange der Steuerpflichtige dem FA gegenüber nicht erklärt, seinen Betrieb aufzugeben (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Die Aufdeckung der stillen Reserven in einem Veranlagungszeitraum, dessen Veranlagungen noch geändert werden konnten, war gerade nicht gewollt (vgl. Senatsurteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 710/04
Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1965; …
Das Land Niedersachsen sei zudem - entgegen der Auffassung des Finanzamtes - an den einheitlichen Ländererlass vom 15.04.1988, der als Reaktion auf das BFH-Urteil vom 15.10.1987 (BStBl. II 1988, 260) entstanden sei, gebunden, zumal Niedersachsen dem Erlass seinerzeit zugestimmt habe.Selbst eine unterschiedliche Laufdauer der Pachtverträge führt im Falle einer sog. "parzellenweisen Verpachtung" nicht zur zwangsweisen Zerschlagung eines Betriebes (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987, IV R 66/86, BStBl 1988 II S. 260, undvom 28. November 1991, IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl 1992 II S. 521 und BFH-Urteil vom 18. März 1999, IV R 65/98, BStBl. 1999 II S. 398).
Eine solche Erklärung wäre für eine Betriebsaufgabe indes grundsätzlich notwendig gewesen (BFH v. 15.10.1987, IV R 66/86, BStBl. 1988 II, 260 unter 5 b) am Ende).
c) Der durch den Verpachtungserlass geschaffene Vertrauenstatbestand wurde zwar möglicher Weise durch das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 (a.a.O.) aufgehoben.
Landwirte im Bundesland Niedersachsen konnten indes jedenfalls vor dem 15.04.1988 (Tag der Veröffentlichung der BFH-Entscheidung vom 15.10.1987, a.a.O., zum Vorliegen eines ruhenden Betriebes bei parzellenweiser Verpachtung) aufgrund der Erlasslage davon ausgehen, dass eine parzellenweise Verpachtung zu einer Betriebsaufgabe führt, wenn keine Fortführungserklärung abgegeben wird.
- BFH, 09.11.2017 - IV R 37/14
Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb - Qualifikation der Einkünfte einer …
b) Ist die entfaltete Tätigkeit --isoliert betrachtet-- den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzuordnen, so sind die daraus resultierenden Einkünfte nach § 21 Abs. 3 EStG gleichwohl als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren, wenn das vermietete Vermögen dem Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5.a).ee) Wird eine Betriebsaufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben, so kann dieser Gestaltungserklärung für Zwecke der Besteuerung keine Rückwirkung beigemessen werden (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5.b;… vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997, und vom 7. November 2013 X R 21/11, Rz 28).
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der …
41 1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Land- und Forstwirt, der seinen bisher selbstbewirtschafteten Betrieb verpachtet, wählen, ob er die Betriebsverpachtung als Betriebsaufgabe i.S. des § 14 EStG behandeln oder sein Betriebsvermögen während der Zeit der Verpachtung als sog. ruhenden Betrieb fortführen will (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl. III 1964, 303; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl. II 1999, 398;… vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).Für eine Landwirtschaft sind im Regelfall wesentliche Grundlagen die Nutzflächen, die Hofstelle sowie das lebende und tote Inventar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Der bisherige Betriebsinhaber muss die unterbrochene land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit nicht selbst wiederaufnehmen; es genügt, dass diese Absicht von einem Rechtsnachfolger verwirklicht werden soll (BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Das setzt nach bisheriger Rechtsprechung die Absicht voraus, die unterbrochene Tätigkeit nach Pachtende wiederaufzunehmen, und weiter, dass die Verwirklichung dieser Absicht wahrscheinlich ist (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12
Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
Das Niedersächsische FG verkennt, dass ein landwirtschaftlicher Verpachtungsbetrieb zwangsweise aufgegeben wird, wenn keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind (vgl. z.B. BFH…, Urteil vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073), es sei denn, der Betrieb wird gem. § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 EStG im Ganzen d.h. mit sämtlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen Erwerber übertragen (dann u.U. Fortführung des Verpächterwahlrechts durch den Rechtsnachfolger; vgl. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Die Rechtsprechung des BFH zum Übergang des Verpächterwahlrechts im Falle der unentgeltlichen Betriebsübertragung (BFH, Urteil vom 15. Oktober 1987, aaO) findet dann keine Anwendung.
Zudem konnte das Verpächterwahlrecht der Erbengemeinschaft nicht nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Oktober 1987 (aaO) auf ihn übergehen, da der landwirtschaftliche Betrieb der Erbengemeinschaft mit der Übertragung der Grundstücke Fl.St. 11/3 und 11/4 zerschlagen worden und das Verpächterwahlrecht dementsprechend untergegangen war (vgl. oben Ziff. 3. a.E.).
- BFH, 03.04.2014 - X R 16/10
Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der …
Dem Verpächter muss objektiv die Möglichkeit verbleiben, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb als solchen wieder aufzunehmen und fortzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227, und in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).Es reicht aus, wenn seinem Rechtsnachfolger --einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger-- objektiv die Möglichkeit verbleibt, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5.a).
a) Nach ständiger Rechtsprechung muss die Erklärung der Aufgabe eines im Ganzen verpachteten Betriebs wegen ihrer erheblichen Bedeutung klar und eindeutig sein, d.h. sie muss unmissverständlich erkennen lassen, dass sich der Steuerpflichtige für eine Betriebsaufgabe entschieden hat (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 4.).
- BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit …
- BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98
Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02
Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung
- BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten …
- BFH, 17.04.2002 - X R 8/00
Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung
- BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die …
- BFH, 11.10.2007 - X R 39/04
Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen - …
- BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger …
- BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
- BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
- FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14
Parzellenweise Verpachtung eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
- BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
- FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13
Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung …
- FG Düsseldorf, 14.08.2006 - 11 K 4646/04
Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Betriebsaufgabeerklärung; …
- BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03
LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe
- FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00
Einnahmen aus Grasgewinnung und Verpachtung/Erbbaurechtsüberlassung von …
- BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für …
- BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91
Betriebsvermögen eines Zahnarztes
- BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 58/91
Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen eines Betriebs der Land- …
- BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93
1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine …
- BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19
Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei …
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17
Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach …
- BFH, 25.01.1996 - IV R 19/94
Betriebsaufgabe bei Vermächtnisnießbrauch
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16
Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke - …
- BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02
Verpächterwahlrecht; Strukturwandel
- FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17
Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen …
- BFH, 15.03.2005 - X R 2/02
Betriebsaufspaltung; Beendigung; Verpächterwahlrecht
- FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16
Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10
Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer …
- BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
- FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter …
- BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93
1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …
- BFH, 30.06.2005 - IV R 63/04
LuF - Aufgabe eines verpachtenden Betriebs
- BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer …
- BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93
Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an …
- BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97
Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter …
- FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07
Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11
Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer …
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
- BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung
- BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe
- BFH, 14.10.1998 - X B 34/98
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungspflicht
- BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
- BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00
Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme
- BFH, 11.02.1999 - III R 112/96
Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?
- FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch
- BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem …
- BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes
- BFH, 20.02.2008 - X R 13/05
Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich …
- FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 694/01
Sachverständigengutachten; Privatgutachten; Gerichtliches …
- BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
- FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 234/94
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- BFH, 08.01.1998 - IV B 9/97
Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91
Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme
- FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 2127/92
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Auslegung …
- BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
- FG Nürnberg, 13.11.1996 - III 193/95
Einkommensteuer; Nutzungseinschränkung keine zwangsweise Betriebsaufgabe bei …
- FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 293/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - ruhender Betrieb im Bereich der Landwirtschaft und …
- BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung …
- BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07
Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu …
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen …
- BFH, 18.05.2000 - IV B 107/99
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsverpachtung
- BFH, 21.01.1998 - IV B 142/96
Folgen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei fehlenden …
- FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91
Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung …
- BFH, 11.09.1996 - IV B 16/96
Rückwirkende Betriebsaufgabeerklärung
- FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines …
- BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94
Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung
- BFH, 13.09.1990 - IV R 60/90
Folgen der Erklärung des Steuerpflichtigen er habe seinen Betrieb aufgegeben - …
- BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 18/99
Allmähliche Abwicklung der Bautätigkeit: Betriebsaufgabe?
- FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00
Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe
- BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89
Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei …
- FG München, 28.10.2013 - 7 K 2500/10
Kein Fortbestehen des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
Wohngebäude; BV-Eigenschaft bei Verpachtung eines Kleinstbetriebes nach …
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2022 - 10 K 2679/21
Bestimmung der Einkunftsart bei parzellenweiser Verpachtung bisher selbst …
- FG Niedersachsen, 07.09.2005 - 9 K 231/02
Voraussetzungen für die endgültige Aufgabe eines Gewerbebetriebes; Anforderungen …
- FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 3 K 5434/94
Änderungsbescheid; Gegenstand des Verfahrens; Bekanntgabe; Zulässigkeit - Während …
- BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 73/87
Einbeziehung des Gewinns aus Aufgabe eines Gewerbebetriebes zu den Einkünften aus …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ; …
- BFH, 13.03.2009 - IV B 17/08
Darlegung der Rechtsfortbildung -Vorliegen einer Divergenz - Verfahrensfehler: …
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- BFH, 28.07.2006 - IV B 39/05
Betriebsverpachtung
- FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land- …
- BFH, 18.07.2003 - IV B 60/03
Zwangsbetriebsaufgabe - Einstellung der Eigenbewirtschaftung eines …
- FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98
Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; …
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00
Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes; …
- FG Münster, 07.05.2003 - 1 K 4448/01
Zwangsbetriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- FG Niedersachsen, 31.10.2001 - 9 K 884/98
Steuerpflicht der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen; …
- FG Schleswig-Holstein, 04.10.2001 - V 353/99
Keine Zwangsaufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs nach einem …
- BFH, 15.03.2001 - IV B 34/00
Abgrenzung Verfahrensfehler/-materiell-rechtlicher Fehler; Zwangsbetriebsaufgabe …
- FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
Aufgabe eines verpachteten Gewerbebetriebes; Ruhen des Gewerbebetriebs; …
- FG Sachsen, 03.04.2003 - 2 K 517/01
Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft; Veräußerung von Betriebsvermögen; …
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2003 - 2 K 517/01
Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder …
- BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben
- FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91
Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ; …
- BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund
- FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
Kein Anspruch auf abweichende Festsetzung nach § 163 AO aus …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99
Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe …
- FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21
Zuordnung der Wirtschaftsgüter der verpachteten Flächen dem gewillkürten …
- BFH, 07.11.1996 - IV B 162/95
Grundsätzliche Bedeutung der Beurteilung der Fortführung des Betriebsvermögens …
- FG Baden-Württemberg, 20.08.1996 - 2 K 296/94
Betriebsaufgabe durch Überführung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebs …
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2000 - 6 K 295/96
Zuordnung verpachteter und durch Einschotterung brachliegender Grundstücke zum …
- FG Münster, 09.06.1999 - 13 K 1290/96
Zustimmung zur branchenfremden Unterverpachtung?
- FG München, 17.02.1998 - 7 V 3262/97
Entstehen eines Entnahmegewinns bei Übertragung des Betriebsvermögens im Wege der …
- FG Hamburg, 09.12.1999 - II 396/98
Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Teilwertabschreibungen auf Wirtschaftsgüter eines …
- FG München, 22.01.1997 - 11 K 2376/93
Wahlrecht eines Verpächters über die Einordnung von Pachteinnahmen im Rahmen …